Asbest - es bleibt spannend riskant herausfordernd
Der AGS hat zur Umsetzung der Qualifikationsanforderungen nach § 11a Absatz 5 GefStoffV das modulare aufgaben- und risikobezogene Qualifikationssystem für Tätigkeiten mit Asbest im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erarbeitet und beschlossen. Das Konzept wurde bereits 2022 vom AGS verabschiedet und zwischenzeitlich an die Gefahrstoffverordnung vom 02.12.2024 angepasst.
Zusätzlich zu den bereits in Anlage 10 der TRGS 519 veröffentlichten Modulen zur Qualifikation der Beschäftigten (Fachkunde / Grundkenntnisse Asbest) und der praxisbezogenen Fortbildungsmaßnahme Modul Q1E wurden weitere Module entwickelt, die aufeinander aufbauen und im Rahmen von Sachkundelehrgängen vermittelt werden müssen, um die Qualifikationsanforderungen gemäß § 11a Absatz GefStoffV zu erfüllen.
Eine behördliche Anerkennung von Sachkundelehrgängen aufgrund der modularen Qualifikationssysteme kann ab 1. Oktober 2025 beantragt werden.
Anlagen:
Flyer_-_Asbest_erkennen_-_Deine_Gesundheit_schützen_-HMSI(8)
GR-RS-Nr.-212025-Anlage-2025-07-24-Modulares-Qualifikationss
