Förderleistungen für eine passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen Bis zum 30.09.2025 noch Anträge stellen.
Modul 1: „Passgenaue Besetzung“ fördert die Aktivitäten im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, um Ausbildungsplätze passgenau mit Jugendlichen aus dem Inland zu besetzen. Auch vorbereitende Maßnahmen für den
Beginn einer Ausbildung, wie Einstiegsqualifizierungen (EQ) und Praktika, werden als Tätigkeiten gefördert.
Modul 2: „Willkommenslotsen“ fördert Informationsmaßnahmen und individuelle Beratungsleistungen sowie weitere Maßnahmen, die Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten sowie bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem
Ausland (EU- und Drittstaaten) unterstützen. Antragsberechtigt sind Wirtschaftsorganisationen, die gemeinnützig tätig oder von der Körperschaftssteuer freigestellt sind. Deren Zweck muss unter anderem auf die Stärkung und Unterstützung des dualen Ausbildungssystems gerichtet sein, wie zum Beispiel bei den
Bildungswerken der Wirtschaft.
Das Programm wird durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) umgesetzt. Ein Rundschreiben des ZDH, die Antragsformulare sowie weiterführende Informationen sind unterdiesem Link abrufbar.
Fragen dazu beantwortet Herr Andreas Demand vom AHH, Telefon: (069) 9 58 09-400 oder unter demand@ah-hessen.de
