Sachverständigensuche
Die Sachverständigen wirken nicht nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern als “Helfer des Gerichts”. Vielmehr können sie auch als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern. Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige ein Prüf- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.